Die vom Gesetz bestimmten Fristen können nicht erstreckt werden.
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Eine von einer Behörde angesetzte Frist wird erstreckt, wenn zureichende Gründe vorliegen und das Erstreckungsgesuch innert der Frist gestellt worden ist.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 119 1 Die vom Gesetz bestimmten Fristen können nicht erstreckt werden. 2 Eine von einer Behörde angesetzte Frist wird erstreckt, wenn zureichende Gründe vorliegen und das Erstreckungsgesuch innert der Frist gestellt worden ist. Fünfter Teil: Verfahrensrecht / Zweiter Titel: Allgemeine Verfahren