Verordnung des EFD vom 10. September 2025 über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression, VKP)
Erlass-Einleitung
Vorspann und Einleitung des offiziellen Erlasses.
642.119.2
Verordnung des EFD
über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression
für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer
(Verordnung über die kalte Progression, VKP)
vom 10. September 2025 (Stand am 1. Januar 2026)
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),
gestützt auf die Artikel 14 Absatz 6 und 39 Absatz 2 des Bundesgesetzes
vom 14. Dezember 19901 über die direkte Bundessteuer (DBG),
verordnet:
- SR-Nummer
- SR 642.119.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
- Dokumentdatum
- 10.09.2025
- Quelle
- Fedlex
- Importiert/geprüft am
- 21.09.2026
- Rechtsbereich
- Landesrecht
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Verordnung des EFD vom 10. September 2025 über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression, VKP)
- SR-Nummer
- SR 642.119.2
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 10.09.2025
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht