Der Veranstalter hat der ESTV Mitteilung zu machen, wenn er vor dem Verkauf der Lose oder bevor der Verkauf aller Lose abgeschlossen ist, zu einer Ziehung schreiten will. Die ESTV setzt hierauf die Zahlungstermine fest.
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Der Veranstalter hat der ESTV Mitteilung zu machen, wenn er vor dem Verkauf der Lose oder bevor der Verkauf aller Lose abgeschlossen ist, zu einer Ziehung schreiten will. Die ESTV setzt hierauf die Zahlungstermine fest.
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Art. 41 1 Die Steuer ist auf dem Betrag der einzelnen nach Artikel 6 VStG steuerbaren Geldgewinne aus der Teilnahme an Geldspielen zu berechnen. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Juni 2023, in Kraft seit 1. Sept. 2023 (AS 2023 305). Sie ist aufgrund der Abrechnung auf amtlichem Formular innert 30