Für die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen dieses Gesetz ist das Bundesgesetz vom 22. März 197454 über das Verwaltungsstrafrecht anwendbar.
Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 22l Verfahren 1 Für die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen dieses Gesetz ist das Bundesgesetz vom 22. März 1974SR 313.0 über das Verwaltungsstrafrecht anwendbar. SR 313.0 2 Verfolgende und urteilende Behörde ist die ESTV. 5. Kapitel: Strafbestimmungen