Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten:
nach der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 27. Januar 20163 über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung);
nach anderen internationalen Abkommen, die einen automatischen Austausch länderbezogener Berichte vorsehen.
Vorbehalten sind die abweichenden Bestimmungen des im Einzelfall anwendbaren Abkommens.