Ein länderbezogener Bericht enthält, gegliedert nach den Staaten und Hoheitsgebieten, in denen der multinationale Konzern tätig ist, Angaben über die Umsätze, die entrichteten Steuern, andere Kennzahlen sowie Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten der konstitutiven Rechtsträger des multinationalen Konzerns.
Der Bundesrat legt den erforderlichen Inhalt eines länderbezogenen Berichts fest; er berücksichtigt dabei die internationalen Standards.