Art. 42 – Strafbestimmungen
Art. 42127
- 127 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, mit Wirkung seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2777; BBl 1993 II 730).
- Gliederungspfad
- Achter Abschnitt: Strafbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2024
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Art. 42 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, mit Wirkung seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2777; BBl 1993 II 730). Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 1994, mit Wirkung seit 1. Jan. 1995 (AS 1994 2777; BBl 1993 II 730). Achter Abschnitt: Strafbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 661
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 12.06.1959
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht