Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
in einem Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer unwahre Angaben macht, erhebliche Tatsachen verschweigt oder dabei unwahre Belege über erhebliche Tatsachen vorlegt;
als antragstellende Person oder auskunftspflichtige Drittperson unrichtige Auskünfte erteilt;
ungerechtfertigte oder bereits erfüllte Ansprüche geltend macht.