Wird die Widerhandlung nach Artikel 30 oder 31 im Veranlagungsverfahren einer kantonalen Behörde begangen, so ist diese zur Anzeige an die ESTV verpflichtet.
Art. 32 – Anzeige an die ESTV
Art. 32
Anzeige an die ESTV
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 32 Anzeige an die ESTV Wird die Widerhandlung nach Artikel 30 oder 31 im Veranlagungsverfahren einer kantonalen Behörde begangen, so ist diese zur Anzeige an die ESTV verpflichtet. 3. Kapitel: Entlastung von der Verrechnungssteuer, Widerhandlungen im Zusammenhang mit Quellensteuern auf Kapitale
- SR-Nummer
- SR 672.2
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 18.06.2021
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht