Die Konzessionen werden auf Gesuch hin durch das BAZG erteilt und erneuert. Sie sind gebührenfrei.
Über die Erteilung und Erneuerung der Konzession wird eine Urkunde ausgestellt.
Werden Konzessionsbedingungen nicht eingehalten oder fällt eine Voraussetzung der Konzessionserteilung weg, so kann das BAZG die Konzession nach Anhörung des Inhabers vor Ablauf der Konzessionsdauer entziehen.
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