Der Ort der Wasserentnahme befindet sich:
bei Kraftwerken mit überstautem Gefälle (reinen Stauwerken) auf der Oberseite des Stauwerkes;
bei Kraftwerken mit ganz oder teilweise umgangenem Gefälle (Anlagen mit Ableitungen) im öffentlichen Gewässer vor der Ableitungsvorrichtung;
bei Benützung künstlicher oder natürlicher Sammelbecken (Seen und Grundwasserbecken) in diesen selbst, ohne Rücksicht darauf, ob die Wasserableitung unter dem Drucke des Wassers im Sammelbecken steht;
bei Benützung von Grundwässern und Quellen an deren Fassungsstelle.