Die Ausführungsprojekte geben Aufschluss über Art, Umfang und Lage des Werkes samt allen Nebenanlagen, die Einzelheiten seiner bautechnischen Gestaltung und die Baulinien.
Zuständig für die Ausarbeitung der Ausführungsprojekte sind:
für die Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes37: die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt sowie den interessierten Bundesstellen;
für den Bau neuer und den Ausbau bestehender Nationalstrassen: das Bundesamt.
Der Bundesrat legt die Anforderungen an die Ausführungsprojekte und Pläne fest.