Art. 59 – …
Art. 59108
- 108 Aufgehoben durch Art. 40 des Treibstoffzollgesetzes vom 22. März 1985, mit Wirkung seit 1. Jan. 1985 (AS 1985834; BBl 1984 I 986).
- Gliederungspfad
- Fünfter Abschnitt: …
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2023
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Art. 59 Aufgehoben durch Art. 40 des Treibstoffzollgesetzes vom 22. März 1985, mit Wirkung seit 1. Jan. 1985 (AS 1985 834; BBl 1984 I 986). Aufgehoben durch Art. 40 des Treibstoffzollgesetzes vom 22. März 1985, mit Wirkung seit 1. Jan. 1985 (AS 1985 834; BBl 1984 I 986). Fünfter Abschnitt: …
- SR-Nummer
- SR 725.11
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 08.03.1960
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht