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Art. 40 – Änderung bisherigen Rechts
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Art. 40
Änderung bisherigen Rechts
- 91 Die Änderung kann unter AS 1985 834 konsultiert werden.
- Gliederungspfad
- 4. Titel: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2026
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Art. 40 Änderung bisherigen Rechts … Die Änderung kann unter AS 1985 834 konsultiert werden. Die Änderung kann unter AS 1985 834 konsultiert werden. 4. Titel: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 725.116.2
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.03.1985
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht