Die Trägerschaft informiert das ARE umgehend über Änderungen, die sich auf das geprüfte Agglomerationsprogramm oder auf abgeschlossene Leistungsvereinbarungen auswirken.
Sie teilt dem ARE alle vier Jahre nach dessen Vorgaben die Zielwerte für die Monitoring- und Controllingindikatoren mit und erstattet über die Zielerreichung Bericht. Die Zielwerte beruhen auf folgenden Indikatoren:
Anteil des motorisierten Individualverkehrs gemessen an der Tagesdistanz;
Anzahl Verunfallter mit Verletzungs- oder Todesfolge;
Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner nach Güteklasse des öffentlichen Verkehrs;
Anzahl Beschäftigter nach Güteklasse des öffentlichen Verkehrs;
Dichte der überbauten Wohn-, Misch- und Zentrumszonen.
Ab der sechsten Generation des Programms Agglomerationsverkehr wird anstelle der Indikatoren nach Absatz 2 Buchstaben c und d die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner zuzüglich der Hälfte der Beschäftigten nach Güteklasse des öffentlichen Verkehrs als Indikator herangezogen.17
Die Trägerschaft informiert das ARE ab der sechsten Generation des Programms Agglomerationsverkehr alle vier Jahre nach dessen Vorgaben über bereits umgesetzte Verkehrsinfrastrukturmassnahmen, die im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr mitfinanziert wurden und wesentlich zur Zielerreichung beitragen.18
Sie hat dem ARE alle vier Jahre Umsetzungstabellen nach Artikel 1b Buchstabe c einzureichen. Dies gilt auch, wenn sie in der laufenden Generation kein Agglomerationsprogramm einreicht.19