Der Bundesrat berichtet der Bundesversammlung zusammen mit der Botschaft zur Bewilligung des Zahlungsrahmens und der Verpflichtungskredite:
über den Zustand und die Auslastung der Nationalstrassen;
über den Stand der Umsetzung der Ausbauschritte und über die geplanten nächsten Ausbauschritte;
über den Stand der Umsetzung des Programms im Agglomerationsverkehr und über die geplanten nächsten Phasen.