Diese Verordnung regelt:
den Herkunftsnachweis für Elektrizität und die Stromkennzeichnung;
den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe;
die Raumplanung im Zusammenhang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien;
die Einspeisung netzgebundener Energie und den Eigenverbrauch;
die wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmassnahmen;
die Geothermie-Garantien;
die Entschädigung für Sanierungsmassnahmen bei Wasserkraftanlagen;
den Netzzuschlag;
die sparsame und effiziente Energienutzung in Gebäuden und Unternehmen;
die Effizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten;
die Fördermassnahmen im Energiebereich;
die internationale Zusammenarbeit im Anwendungsbereich des EnG;
die Untersuchung der Wirkungen und die Datenbearbeitung.