Bei aufwendigen Sanierungsmassnahmen kann der Inhaber einer Wasserkraftanlage Gesuche um höchstens zwei Teilzahlungen pro Jahr stellen, soweit dies in der Zusicherung vorgesehen ist und das Projekt entsprechend fortgeschritten ist.
Die kantonale Behörde beurteilt die Gesuche um Teilzahlungen und leitet sie mit ihrer Stellungnahme ans BAFU weiter.
Das BAFU beurteilt die Gesuche um Teilzahlungen, stimmt seine Beurteilung mit der kantonalen Behörde ab und führt die Teilzahlungen aus.