Der Antrag auf Anrechenbarkeit einer nicht standardisierten Massnahme muss mindestens folgende Angaben enthalten:
die Beschreibung der Massnahme;
das Vorgehen, wie die Stromeinsparung gemessen oder berechnet wird.
Das BFE kann eine Massnahme unter Auflagen und Bedingungen als anrechenbar erklären.
Es stellt dem Antragsteller für die Massnahme ein entsprechendes Einsparprotokoll zur Verfügung.