Die Elektrizitätslieferanten melden dem BFE die umgesetzten Massnahmen in dem Jahr, in dem sie sich diese an die Zielvorgabe anrechnen lassen wollen.
Die Meldung muss insbesondere enthalten:
das ausgefüllte Einsparprotokoll;
die im Einsparprotokoll festgelegten Angaben und Unterlagen, welche die Stromeinsparung und das Datum der Umsetzung der Massnahme enthalten.
Übertreffen Elektrizitätslieferanten die Zielvorgabe, so werden die zusätzlichen Stromeinsparungen der Zielvorgabe des folgenden Jahres angerechnet.