Der Bund unterstützt die Aus- und Weiterbildung von Personen, die mit Aufgaben nach dem Gesetz und dieser Verordnung betraut sind, namentlich durch:
Beiträge an Veranstaltungen der Kantone und Gemeinden oder Organisationen;
Veranstaltungen, die das BFE durchführt.
Er kann in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit Verbänden und Bildungsinstitutionen die berufliche Aus- und Weiterbildung von Energiefachleuten unterstützen, namentlich durch:
die Erarbeitung von Aus- und Weiterbildungsangeboten;
die Bereitstellung von Lehrmitteln und Unterrichtshilfen;
die Weiterbildung von Lehrkräften;
die Entwicklung und den Unterhalt eines Informationssystems.
Die Förderung individueller Aus- und Weiterbildung ist ausgeschlossen.