Nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung ist dem BFE eine Baubewilligungsmeldung einzureichen.
Die Meldung hat folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
eine Kopie der rechtskräftigen Baubewilligung;
eine detaillierte Kostenabrechnung mit der Auflistung der anrechenbaren und der nicht anrechenbaren Projektierungskosten;
den Zeitplan für die Realisierung.