Ertragsseitig werden die Erlöse gemäss den nachfolgenden Quellen und Annahmen berücksichtigt:
Handel von Strom für den folgenden Tag (Day-Ahead-Markt): Der Erlös wird auf der Basis des Marktpreises ermittelt; Grundlage ist das Profil, das mit der Anlage stündlich gefahren wird, oder die Summe dieser Profile bei einem Anlagenverbund; Absicherungen am Terminmarkt werden dabei gemäss Anhang 6.1 Ziffer 4.2.4 berücksichtigt; bei einer Partneranlage wird das ermittelte Profil anteilmässig auf die Partner aufgeteilt.
Systemdienstleistungen: Der Erlös wird gemäss Anhang 6.1 Ziffer 4.2.5, jedoch ohne Abzug der Opportunitätskosten ermittelt.
Herkunftsnachweise: Der Erlös wird auf der Basis des Preises für die Herkunftsnachweise, der nach Artikel 30aquinquies Absatz 4 und 5 berechnet wird, ermittelt.
Winterreserve: Der Erlös wird gemäss Anhang 6.1 Ziffer 4.2.7 ermittelt.
Als Marktpreis des Day-Ahead-Marktes gilt der stündliche Spotmarktpreis für die Preiszone Schweiz, zu einem durchschnittlichen Monatswechselkurs. Dieser Preis gilt auch für ausserbörslich gehandelte Elektrizität.
Gehört zu einem Anlageverbund eine Einzelanlage im Einspeisevergütungssystem, so ist für den Erlös dieser Anlage die Einspeisevergütung massgebend.