Das Gesuch um einen Betriebskostenbeitrag ist bei der Vollzugsstelle einzureichen.
Es kann frühestens ein Jahr vor Ende der Vergütungsdauer der Mehrkostenfinanzierung nach Artikel 73 Absatz 4 EnG oder der Einspeisevergütung eingereicht werden.
Ein Gesuch kann nur für Anlagen gestellt werden:
die bereits in Betrieb sind; oder
die baureif sind.
Es hat sämtliche Angaben und Unterlagen nach Anhang 5 zu enthalten.