Inhaber einer Explorations- oder Ausbeutungsbewilligung für eine Uran- oder Thorium-Mine müssen dem BFE eine Kopie ihrer Bewilligung einreichen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob das Uran oder das Thorium Haupt- oder Beiprodukt ist, und unabhängig vom angewendeten Gewinnungsverfahren. Das BFE kann weitere Informationen verlangen.
Folgende Angaben sind dem BFE jährlich bis zum 31. März einzureichen:
Situationskarten mit Koordinaten;
die maximale jährliche Produktionskapazität (t Uran bzw. Thorium);
eine Zusammenfassung der Aktivitäten des letzten Kalenderjahres;
die ausgebeutete Menge im letzten Kalenderjahr (t Uran bzw. Thorium).