Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Eignung des Personals von Kernanlagen, das für die nukleare Sicherheit von Bedeutung ist, sowie die Zulassung des zulassungspflichtigen Personals.
Art. 1 – Gegenstand
Art. 1
- Gliederungspfad
- 1. Kapitel: Gegenstand
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.09.2023
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Art. 1 Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Eignung des Personals von Kernanlagen, das für die nukleare Sicherheit von Bedeutung ist, sowie die Zulassung des zulassungspflichtigen Personals. 1. Kapitel: Gegenstand
- SR-Nummer
- SR 732.143.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 09.06.2006
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht