Die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung dient dem Nachweis, dass die für den sicheren Betrieb einer Kernanlage nötigen funktionsspezifischen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie ausreichendes Wahrnehmungsvermögen, Schichtdiensttauglichkeit und keine Abhängigkeit von psychotropen Substanzen.
Ein Arzt oder eine Ärztin untersucht jährlich die gesundheitliche Eignung des Personals von Kernanlagen. Ist er oder sie nicht Facharzt oder Fachärztin für Arbeitsmedizin, so leitet er oder sie das Ergebnis der Untersuchungen an einen Facharzt oder eine Fachärztin für Arbeitsmedizin weiter
Der Facharzt oder die Fachärztin für Arbeitsmedizin beurteilt aufgrund der durchgeführten Untersuchungen die gesundheitliche Eignung des Personals. Er oder sie leitet die Beurteilung dem Bewilligungsinhaber weiter.
Der Bewilligungsinhaber nimmt die arbeitsmedizinische Beurteilung in seine Dokumentation nach Artikel 37 auf. Er entscheidet gestützt darauf über die gesundheitliche Eignung des Personals und hält das Ergebnis in seiner Dokumentation fest.
Das ENSI kann in die Dokumentation Einsicht nehmen.