Die Zulassung wird vom Bewilligungsinhaber erteilt, wenn der Kandidat oder die Kandidatin:
die Prüfung der kerntechnischen Grundkenntnisse (Art. 27) sowie die entsprechende Zulassungsprüfung (Art. 28 und 29) bestanden hat.
die Anforderungen der Artikel 6, 7, 8, 15, 16 oder 17 erfüllt.
Jede Zulassung bedarf der schriftlichen Zustimmung des ENSI.39