Das ENSI ist von sämtlichen direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.
Art. 17 – Steuerfreiheit
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Art. 17
Steuerfreiheit
- Gliederungspfad
- 4. Abschnitt: Finanzierung und Finanzhaushalt
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2012
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Art. 17 Steuerfreiheit Das ENSI ist von sämtlichen direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit. 4. Abschnitt: Finanzierung und Finanzhaushalt
- SR-Nummer
- SR 732.2
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.06.2007
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht