Die Arbeitsverhältnisse des Personals der HSK gehen mit Inkrafttreten des Gesetzes auf das ENSI über und sind ab diesem Zeitpunkt seinem Personalrecht unterstellt.
Art. 22 – Übergang der Arbeitsverhältnisse
Art. 22
Übergang der Arbeitsverhältnisse
- Gliederungspfad
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2012
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Art. 22 Übergang der Arbeitsverhältnisse Die Arbeitsverhältnisse des Personals der HSK gehen mit Inkrafttreten des Gesetzes auf das ENSI über und sind ab diesem Zeitpunkt seinem Personalrecht unterstellt. 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- SR-Nummer
- SR 732.2
- Dokumentart
- Bundesgesetz
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.06.2007
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht