Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 2 Ziel des Notfallschutzes Ziel des Notfallschutzes ist: a. die betroffene Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen; b. die betroffene Bevölkerung zeitlich begrenzt zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen; c. die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen. 1. Abschnitt: Allgeme