Starkstromanlagen müssen so erstellt, geändert, betrieben und instandgehalten werden, dass:
die Entstehung von Bränden und Explosionen weitgehend verhindert wird;
Einwirkungen durch äussere Brände und Explosionen weitgehend ausgeschlossen sind;
der Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch ausreichend vorgebeugt wird (Brandabschnitte);
Brände wirksam bekämpft werden können.
Massgebend sind die Brandschutznormen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen22.