Für das Arbeiten an Starkstromleitungen gelten die Bestimmungen der Starkstromverordnung vom 30. März 199446.
Art. 139 – Arbeiten an Starkstromleitungen
Art. 139
Arbeiten an Starkstromleitungen
- 46 SR 734.2
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2025
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Art. 139 Arbeiten an Starkstromleitungen Für das Arbeiten an Starkstromleitungen gelten die Bestimmungen der Starkstromverordnung vom 30. März 1994SR 734.2. SR 734.2 3. Titel: Betrieb, Instandhaltung und Kontrolle von elektrischen Leitungen
- SR-Nummer
- SR 734.31
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.03.1994
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht