Tragwerke, Fundamente, Verstrebungen und Verankerungen müssen gegen äussere Einflüsse so geschützt werden, dass Standfestigkeit und Tragfähigkeit dauernd gewährleistet sind.
Tragwerke und Tragwerkteile aus Holz müssen imprägniert oder auf gleichwertige Weise geschützt sein.
Schnittstellen bei Holztragwerken sind so abzudecken oder so anzuordnen, dass sich kein Wasser ansammeln kann.