Tragwerkfundamente müssen so erstellt werden, dass bei den grössten Belastungen die Standsicherheit des Tragwerkes gewährleistet ist und keine unzulässige Schiefstellung auftritt.
Die Sicherheit gegen Umsturz muss mindestens 1,5 sein.
Bei der Berechnung der Fundamente sind neben den Bodenbedingungen auch Randbedingungen wie Grundwasser, häufige Hochwasser, Böschungen und ähnliche Einflüsse zu berücksichtigen.
Die Boden- und die Randbedingungen müssen an Ort und Stelle überprüft werden.
Für Sondertragmasten sowie für Tragwerke aus Holz bei Weitspannleitungen, die länger als drei Jahre bestehen bleiben, sind besondere Fundamente oder Sockel zu erstellen.