Die Abstände zwischen Netzkabelleitungen und anderen – elektrischen oder nichtelektrischen – Leitungen sind so zu bemessen, dass keine unzulässigen gegenseitigen Beeinflussungen möglich sind und dass Arbeiten an der einen Leitung ohne grosse Beeinträchtigung der anderen ausgeführt werden können.
Hochspannungskabel ohne geerdete leitende Umhüllung sind als unter Spannung stehend zu behandeln und so zu verlegen, dass sie auch bei Unachtsamkeit nicht berührt werden können.