Muss für die Kreuzung von Starkstromfreileitungen ausnahmsweise ein bestehendes Tragwerk benutzt werden, so hat die mechanische Festigkeit von Tragwerk und Fundament den neuen Belastungen zu entsprechen.
Art. 90 – Nachträgliche Kreuzungen
Art. 90
Nachträgliche Kreuzungen
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.08.2025
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Art. 90 Nachträgliche Kreuzungen Muss für die Kreuzung von Starkstromfreileitungen ausnahmsweise ein bestehendes Tragwerk benutzt werden, so hat die mechanische Festigkeit von Tragwerk und Fundament den neuen Belastungen zu entsprechen. 2. Titel: Bauvorschriften / 3. Kapitel: Annäherungen, Parallelf
- SR-Nummer
- SR 734.31
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 30.03.1994
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht