Diese Verordnung gilt für Betriebsmittel, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch solche Störungen beeinträchtigt werden kann.
Diese Verordnung regelt:
das Anbieten, die Bereitstellung auf dem Markt, die Inbetriebnahme, das Erstellen und die Nutzung von Betriebsmitteln;
die Anerkennung von Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen;
die Kontrolle der Betriebsmittel.