Der Rückerstattungstarif für Speicher mit Endverbrauch und Umwandlungsanlagen entspricht der Summe aus:
Kommt für Speicher mit Endverbrauch und Umwandlungsanlagen ein dynamischer Netznutzungstarif zur Anwendung, so erfolgt die Berechnung des Rückerstattungstarifs gestützt auf einen nicht-dynamischen Tarif der gleichen Kundengruppe.
Bei Speichern mit Endverbrauch, die Teilnehmer einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (Art. 19e) sind und Elektrizität aus der Gemeinschaft zurückspeisen, wird für die Berechnung des Rückerstattungstarifs nur der reduzierte Tarif berücksichtigt.