Die Wasserkraftreserve wird mit Speicherwasserkraftwerken ab einer Speicherkapazität von 10 GWh, die Strom in die Regelzone Schweiz einspeisen, gebildet.
Art. 3 – Betroffene Wasserkraftwerke
Art. 37
Betroffene Wasserkraftwerke
- 7 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 693).
- Gliederungspfad
- 2. Abschnitt: Wasserkraftreserve
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.12.2025
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Art. 3 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 693). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Nov. 2024, in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2024 693). Betroffene Wasserkraftwerke Die Wasserkraftreserve wird mit Speicherwasserkraftwerken ab einer Speicherkapazität
- SR-Nummer
- SR 734.722
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 25.01.2023
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht