Das UVEK gewährt die Darlehen an systemkritische Unternehmen grundsätzlich durch Verfügung. Die Darlehensgewährung erfolgt auf Antrag der Unternehmen.
Das UVEK kann auch dann eine Darlehensverfügung erlassen, wenn das Unternehmen überschuldet ist oder es nicht alle zumutbaren Selbsthilfemassnahmen getroffen hat.