Der Bundesrat kann ergänzende Verkehrsvorschriften erlassen und für besondere Verhältnisse Ausnahmen von den Verkehrsregeln vorsehen, namentlich für das Militär und den Zivilschutz. Er kann solche Vorschriften auch für Einbahnstrassen erlassen.137
Er bezeichnet nach Anhören der Kantone die Hauptstrassen mit Vortrittsrecht.
Er erlässt Bestimmungen über:
die Zeichengebung durch die Polizei und, im Einvernehmen mit den Kantonen, die Kennzeichnung der Verkehrspolizei;
die Kontrolle der Fahrzeuge und ihrer Führer an der Landesgrenze;
die Kontrolle der Fahrzeuge des Bundes und ihrer Führer;
die Verkehrsregelung durch das Militär;
die Tatbestandsaufnahme bei Unfällen, an denen Militärmotorfahrzeuge beteiligt sind.
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