Folgende Stellen bearbeiten die Daten des Informationssystems:
das ASTRA;
die für die Eingabe zuständigen Stellen.
Die Stellen nach Absatz 1 Buchstabe b dürfen nur die Daten derjenigen Kontrollen bearbeiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Bundesrat kann weiteren Stellen die Bearbeitung der Daten des Auswertungssystems erlauben, insbesondere durch ein Abrufverfahren.