Von den durch Atemalkoholtestgeräte und Atemalkoholmessgeräte angezeigten Messwerten dürfen keine Abzüge vorgenommen werden.
Art. 20 – Sicherheitsabzug
Art. 2019
Sicherheitsabzug
- 19 Fassung gemäss Ziff. I der V des ASTRA vom 30. Juli 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 20152591).
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.01.2022
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Art. 20 Fassung gemäss Ziff. I der V des ASTRA vom 30. Juli 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2015 2591). Fassung gemäss Ziff. I der V des ASTRA vom 30. Juli 2015, in Kraft seit 1. Okt. 2016 (AS 2015 2591). Sicherheitsabzug Von den durch Atemalkoholtestgeräte und Atemalkoholmessgeräte angezeigten
- SR-Nummer
- SR 741.013.1
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 22.05.2008
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht