Diese Verordnung gilt nicht für den Abschluss von Vereinbarungen nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung vom 29. November 20022 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse.
Art. 2 – Geltungsbereich
Art. 2
Geltungsbereich
- Gliederungspfad
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.04.2025
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Art. 2 Geltungsbereich Diese Verordnung gilt nicht für den Abschluss von Vereinbarungen nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung vom 29. November 2002SR 741.621 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. SR 741.621
- SR-Nummer
- SR 741.016
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 20.09.2024
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht