Art. 94 – Bahnübergänge
Art. 94307
- 307 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 1. April 1998, mit Wirkung seit 1. Juni 1998 (AS 1998 1440).
- Gliederungspfad
- 12. Kapitel: Bahnübergänge
- Sprache
- Deutsch (de)
- Datenstand
- 01.07.2026
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Art. 94 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 1. April 1998, mit Wirkung seit 1. Juni 1998 (AS 1998 1440). Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 1. April 1998, mit Wirkung seit 1. Juni 1998 (AS 1998 1440). 12. Kapitel: Bahnübergänge
- SR-Nummer
- SR 741.21
- Dokumentart
- Verordnung
- Sprache
- Deutsch (de)
- Dokumentdatum
- 05.09.1979
- Quelle
- Fedlex
- Rechtsbereich
- Landesrecht