An Signalen oder in ihrer unmittelbarer Nähe sind Strassenreklamen untersagt.
Zulässig sind jedoch:
Strassenreklamen auf Informationstafeln zur Streckenführung entlang von signalisierten Routen für den Langsamverkehr, wobei sie höchstens einen Fünftel der Tafelfläche einnehmen dürfen;
Strassenreklamen unter der Hinweistafel «Notruf-Telefon» (4.80) auf Passstrassen, wobei sie höchstens einen Drittel der Tafelfläche einnehmen dürfen;
Ankündigungen mit verkehrserzieherischem oder unfallverhütendem Charakter.