Fahrzeuge, die mit einem Tagesausweis versehen sind, dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden; es dürfen sich höchstens acht Personen nebst dem Fahrzeugführer im Fahrzeug befinden.
Tagesausweise dürfen nicht verwendet werden für:
den Transport gefährlicher Güter, wofür nach Artikel 12 eine erhöhte Mindestversicherung erforderlich ist;
Sachentransporte mit schweren Motorfahrzeugen oder mit Anhängern, deren Gesamtgewicht mehr als 3500 kg beträgt, ausser für Transporte nach Artikel 24 Absatz 4 Buchstaben a und b sowie Absatz 5.