Zur Veranstaltung der Weiterausbildung ist eine Bewilligung erforderlich. Diese wird von der zuständigen Behörde des Sitzkantons erteilt, wenn sie feststellt, dass der Gesuchsteller:165
über Unterrichtslokalitäten, -plätze und -material verfügt, um eine gefahrlose Durchführung der Weiterausbildung und die Zielerreichung zu gewährleisten;
mindestens vier Moderatoren einsetzen kann; die Moderatoren, die Inhaber des Führerausweises auf Probe der Kategorie A weiterausbilden, müssen zusätzlich über eine Ausbildung als Motorradfahrlehrer verfügen;
über eine genügende Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung für die Fahrzeuge der Kursteilnehmer verfügt;
die Weiterausbildungskurse öffentlich anbietet; ausgenommen sind die Weiterausbildungskurse der Armee;
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über ein Qualitätssicherungssystem nach Artikel 27f verfügt.