Massgebend bleiben die offiziellen Quellen und Fassungen der zuständigen Behörden.
Bewertungskategorien
Art. 5d Anerkennungsverfahren 1 Die Anerkennung wird von der Behörde des Kantons erteilt, in dem der Arzt oder Psychologe vorwiegend tätig ist. 2 Die kantonale Behörde kann vorschreiben, dass die Bestätigung nach Artikel 5b Absatz 1 Buchstabe b elektronisch erfolgt. 1 Zulassung von Personen / 11a Ve